Kompetenzen
Durch ein schlagkräftiges Team mit verschiedenen Spezialisierungen, decken wir alle Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechts vollständig ab.
Sozietät
Die BGM Anwaltssozietät ist Experte für alle wirtschaftlichen Rechtsgebiete und bietet Beratung, Betreuung und Service auf höchstem Niveau.
Geschichte
Die Partner Dr. Frank Buerstätte, Dr. Marcus Geuting und Martin Matzat entschließen sich, eine eigene Sozietät in einem kleinen Verbund zu starten.
Gesundheit im MVZ
BGM begleitet einen Zusammenschluss von Fachärzten bei der Veräußerung und Einbringung einer Mehrzahl von „Facharztsitzen“ in ein überregionales medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Dabei berät BGM umfassend sowohl in gesellschaftsvertraglichen, wie auch zulassungsrechtlichen Fragen. Hierzu gehören auch der Entwurf und die Verhandlung verschiedener Vertragsdokumente.
Gesundheit im MVZ
Mai 2018
BGM begleitet einen Zusammenschluss von Fachärzten bei der Veräußerung und Einbringung einer Mehrzahl von „Facharztsitzen“ in ein überregionales medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ...
Gesundheit im MVZ
BGM begleitet einen Zusammenschluss von Fachärzten bei der Veräußerung und Einbringung einer Mehrzahl von „Facharztsitzen“ in ein überregionales medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Dabei berät BGM umfassend sowohl in gesellschaftsvertraglichen, wie auch zulassungsrechtlichen Fragen. Hierzu gehören auch der Entwurf und die Verhandlung verschiedener Vertragsdokumente.
Arbeitsrechtliche Beratung im „geistlichen Sektor“
Die BGM Anwaltssozietät übernimmt die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung eines kirchlichen Arbeitgebers bei der Umstrukturierung eines kirchlichen Internats und der Ausgestaltung der einschlägigen arbeitsvertraglichen Regelungen.
Arbeitsrechtliche Beratung im „geistlichen Sektor“
Frühjahr 2018
Die BGM Anwaltssozietät übernimmt die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung eines kirchlichen Arbeitgebers bei der Umstrukturierung eines kirchlichen Internats ...
Arbeitsrechtliche Beratung im „geistlichen Sektor“
Die BGM Anwaltssozietät übernimmt die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung eines kirchlichen Arbeitgebers bei der Umstrukturierung eines kirchlichen Internats und der Ausgestaltung der einschlägigen arbeitsvertraglichen Regelungen.
(Zu) teures Abwasser
BGM führt für ein Konzernunternehmen aus NRW die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung nach Anfechtung eines gewerblichen Abwasser- und Gebührenbescheid im hohen sechsstelligen Bereich erhielt. Da erhebliche Mängel bezogen auf die satzungsrechtlichen Vorgaben sowie das Verwaltungsverfahren überzeugend eingewandt werden konnten, wurde der Gebührenbescheid erheblich reduziert.
(Zu) teures Abwasser
Februar 2018
BGM führt für ein Konzernunternehmen aus NRW die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung nach Anfechtung eines gewerblichen Abwasser- und Gebührenbescheid ...
(Zu) teures Abwasser
BGM führt für ein Konzernunternehmen aus NRW die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung nach Anfechtung eines gewerblichen Abwasser- und Gebührenbescheid im hohen sechsstelligen Bereich erhielt. Da erhebliche Mängel bezogen auf die satzungsrechtlichen Vorgaben sowie das Verwaltungsverfahren überzeugend eingewandt werden konnten, wurde der Gebührenbescheid erheblich reduziert.
Vergabeverfahren im Bereich Verpflegung
BGM führt für einen führenden tätigen Anbieter von Verpflegungs- und Ernährungskonzepten erfolgreich ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren. Hierbei werden insbesondere grundsätzliche vergaberechtliche Fragestellungen, u.a. der Produktneutralität, einer Klärung zugeführt.
Vergabeverfahren im Bereich Verpflegung
Januar 2018
BGM führt für einen führenden tätigen Anbieter von Verpflegungs- und Ernährungskonzepten erfolgreich ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren ...
Vergabeverfahren im Bereich Verpflegung
BGM führt für einen führenden tätigen Anbieter von Verpflegungs- und Ernährungskonzepten erfolgreich ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren. Hierbei werden insbesondere grundsätzliche vergaberechtliche Fragestellungen, u.a. der Produktneutralität, einer Klärung zugeführt.
Vertretung in landesweitem Vergabeverfahren
BGM vertritt einen deutschen Softwareentwickler und -hersteller im Rahmen eines auf Landesebene durchgeführten Vergabeverfahrens für die Beschaffung eines neuen automatisierten Verfahrens für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Die Beratung und Vertretung reichte dabei von der Angebotsabgabe über die Verhandlungen bis hin zur Zuschlagserteilung.
Vertretung in landesweitem Vergabeverfahren
Dezember 2017
BGM vertritt einen deutschen Softwareentwickler und -hersteller im Rahmen eines auf Landesebene durchgeführten Vergabeverfahrens für die Beschaffung eines neuen automatisierten Verfahrens ...
Vertretung in landesweitem Vergabeverfahren
BGM vertritt einen deutschen Softwareentwickler und -hersteller im Rahmen eines auf Landesebene durchgeführten Vergabeverfahrens für die Beschaffung eines neuen automatisierten Verfahrens für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Die Beratung und Vertretung reichte dabei von der Angebotsabgabe über die Verhandlungen bis hin zur Zuschlagserteilung.
Das Transparenzregister kommt ab dem 01.10.2017
Für alle juristischen Personen des Privatrechts (AG, GmbH etc.) und Personengesellschaften (KG, OHG außer GbR) sowie Stiftungen und Vereine ist bis zum 01.10.2017 nach dem geänderten GWG eine Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister vorgeschrieben. Grds. müssen die natürlichen Personen benannt werden, die einen erheblichen Einfluss durch Anteile >25% oder entsprechende Kontrolle haben. Sollten, insbesondere zu Ausnahmetatbeständen Fragen bestehen, sprechen Sie uns gerne an.
Das Transparenzregister kommt ab dem 01.10.2017
September 2017
Für alle juristischen Personen des Privatrechts (AG, GmbH etc.) und Personengesellschaften (KG, OHG außer GbR) sowie Stiftungen und Vereine ist bis zum 01.10.2017...
Das Transparenzregister kommt ab dem 01.10.2017
Für alle juristischen Personen des Privatrechts (AG, GmbH etc.) und Personengesellschaften (KG, OHG außer GbR) sowie Stiftungen und Vereine ist bis zum 01.10.2017 nach dem geänderten GWG eine Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister vorgeschrieben. Grds. müssen die natürlichen Personen benannt werden, die einen erheblichen Einfluss durch Anteile >25% oder entsprechende Kontrolle haben. Sollten, insbesondere zu Ausnahmetatbeständen Fragen bestehen, sprechen Sie uns gerne an.